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WM 2012 Heft 19, 906
BGH: Zur Frage, wann eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit vorliegt; zur Darlegungs- und Beweislast des Unternehmers für die Behauptung, er habe die vereinbarte Beschaffenheit infolge einer bindenden Anweisung des Auftraggebers nicht herstellen können
Urteil vom 29.09.2011 - VII ZR 87/11