- WM
- 2012
- Heft 19 (Seite 869-916)
- Rechtsprechung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Zur Frage, wann eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit vorliegt; zur Darlegungs- und Beweislast des Unternehmers für die Behauptung, er habe die vereinbarte Beschaffenheit infolge einer bindenden Anweisung des Auftraggebers nicht herstellen k
- Zur Verweigerung der Bezahlung einer fälligen Abschlagsforderung wegen bis dahin aufgetretener Baumängel bei einem im Jahr 2003 geschlossenen Vertrag
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- Heft 19 (Seite 869-916)
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