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WM 2012 Heft 20, 963
BGH: Zur Verpflichtung des Inhabers eines dinglichen Wohnrechts, sich an den Kosten zu beteiligen, die dem Eigentümer durch die gewöhnliche Unterhaltung der zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen entstehen
Urteil vom 21.10.2011 - V ZR 57/11