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Zitiert in:
- WM
- 2012
- Heft 11 (Seite 477-528)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Keine Pfändbarkeit der Ansprüche aus § 109 SGB VI auf Erteilung von Renteninformationen und Rentenauskünften
- Keine über die positive Feststellung des Anspruchs in angemeldeter Höhe hinausgehende Wirkung des Eintrags in die Tabelle
- Gläubigerbenachteiligung durch die widerrufliche Bezeichnung eines Dritten als Bezugsberechtigten aus einer Lebensversicherung auch dann, wenn zunächst eine unwiderrufliche Bezeichnung des Dritten bestanden hat
- Keine Abweisung des Eröffnungsantrags des Gläubigers mangels Masse vor einer Entscheidung über den Eröffnungs- und Stundungsantrag des Schuldners; zur Behandlung eines Eröffnungsantrags des Schuldners, der unter der prozessualen Bedingung steht, dass das
- Höhe der für die Vergütung des Verwalters zu berücksichtigenden Ansprüche auf Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung in der Insolvenz der GmbH; keine Minderung der Berechnungsgrundlage durch Zahlungen Dritter an Insolvenzgläubiger
- Freigabe des Vermögens des Schuldners aus einer selbständigen Tätigkeit schließt damit verbundene Dauerschuldverhältnisse ein; keine Ansprüche von Gläubigern gegen die Masse für Zeiträume ab Zugang der Freigabeerklärung; zur Schadensersatzpflicht des Inso
- Keine Beschwerde des Schuldners gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wenn sowohl er als auch ein Gläubiger einen Insolvenzantrag gestellt hat
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 11 (Seite 477-528)
- 2012