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Zitiert in:
- WM
- 2012
- Heft 14 (Seite 625-672)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Zur "unechten Verflechtung" zwischen einem Versicherungsmakler und dem Partner des vermittelten Hauptvertrags (hier: Lebensversicherer), wenn der - mit der Konzernmutter des Versicherers langfristig kooperierende - Makler Fondspolicen und Anlagestrategien
- Zur Frage, ob auch nach Einführung des Rangklassenprivilegs für Wohngeldansprüche die Begründung von Wohnungseigentum nicht der Zustimmung der Gläubiger bedarf, deren Grundpfandrechte auf dem ganzen Grundstück lasten
- Zur internationalen Zuständigkeit bei der Inanspruchnahme schweizerischer Vermögensverwaltungsgesellschaften und einer schweizerischen Bank
- Zum Anspruch auf Kaufpreiszahlung aus Wertpapierhandelsgeschäften nach Wertloserklärung der verkauften Wertpapiere und Einstellung von deren Handel an der Börse
- Zur Frage, welche Rechtsfolge die Verwendung einer Widerrufsbelehrung durch eine Bank gegenüber einem Drittsicherungsgeber, dem kein Widerrufsrecht zusteht, hat, ob für zusammengehörige Erklärungen eines Drittsicherungsgebers eine einheitliche Widerrufsbe
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Rechtsprechung
- Heft 14 (Seite 625-672)
- 2012