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Zitiert in:
- WM
- 2012
- Heft 16 (Seite 721-768)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Zur Unzulässigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung als "zertifizierter Testamentsvollstrecker"
- Zur Beurteilung der Frage, ob an einem öffentlichen Auftrag ein grenzüberschreitendes Interesse besteht; zur Wahrung der Grundfreiheiten des Primärrechts der Europäischen Union und der Gebote der Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit und Transparenz bei d
- Rechtsprechung
- Heft 16 (Seite 721-768)
- 2012