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Zitiert in:
- WM
- 2012
- Heft 18 (Seite 821-868)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Zur Haftung einer Vertriebsorganisation für das strafbare Verhalten ihres Handelsvertreters, der die Fondsanlage eines Kunden nach Beendigung der eigentlichen Vermittlungsleistung aufgelöst und den hierbei erzielten Erlös veruntreut hat
- Zur Zulässigkeit von Rentenrückforderungen durch die Deutsche Rentenversicherung gegenüber Kreditinstituten nach § 118 Abs. 3 SGB VI
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Rechtsprechung
- Heft 18 (Seite 821-868)
- 2012