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Zitiert in:
- WM
- 2012
- Heft 18 (Seite 821-868)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Zur Verpflichtung des abberufenen Abwicklers einer Aktiengesellschaft, einen Nachfolger auf besonders wichtige Angelegenheiten hinzuweisen
- Zur Anwendung der Eigenkapitalersatzvorschriften auf eine Finanzierungshilfe des Darlehen gebenden Unternehmens, wenn ein Gesellschafter an der Darlehen nehmenden und an der Darlehen gebenden Gesellschaft beteiligt ist
- Haftung im Umfang einer Unterbilanz bei unterlassener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung einer GmbH gegenüber dem Registergericht; zur Haftung des Erwerbers für eine auf den Geschäftsanteil rückständige Leistung
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 18 (Seite 821-868)
- 2012