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Zitiert in:
- WM
- 2012
- Heft 2 (Seite 53-96)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Kein Haftungsausschluss für ein Vereinsmitglied, das bei unentgeltlicher Tätigkeit durch grob fahrlässiges Handeln einen Schaden des Vereins verursacht
- Keine Haftung der BGB-Gesellschaft, in die ein Rechtsanwalt seine Einzelkanzlei eingebracht hat, für eine im Betrieb des bisherigen Einzelanwalts begründete Verbindlichkeit
- Rechtsprechung
- Heft 2 (Seite 53-96)
- 2012