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Zitiert in:
- WM
- 2012
- Heft 20 (Seite 917-964)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Zum Abstellen auf die Kenntnis der Beschäftigten der Regressabteilung für den Beginn der Verjährungsfrist bei deliktsrechtlichen Ansprüchen von Behörden nach Einführung der Bestimmung des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB
- Zum Umfang der Auskunftspflicht eines Geschäftsbesorgers, der es übernommen hat, eine Ferienwohnung im eigenen Namen aber für Rechnung des Eigentümers an Feriengäste zu vermieten
- Zur Wirksamkeit einer in einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag enthaltenen Klausel über die Entrichtung einer (nach Zeitabschnitten degressiv gestaffelten und am Jahresbruttoeinkommen des Arbeitnehmers orientierten) Vermittlungsvergütung für den Fall der
- Zur Belehrungspflicht des Notars, der die Annahmeerklärung zu einem Grundstückskaufvertrag beurkundet, ohne dass ihm die von einem anderen Notar beurkundete Angebotserklärung vorliegt
- Zur Haftung eines Wirtschaftsprüfers wegen Beratungsfehlern im Zusammenhang mit der Verschmelzung zweier Gesellschaften
- Zur Verpflichtung einer Partei, an der Anpassung eines Vertrages wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage mitzuwirken
- Zur Verpflichtung des Inhabers eines dinglichen Wohnrechts, sich an den Kosten zu beteiligen, die dem Eigentümer durch die gewöhnliche Unterhaltung der zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen entstehen
- Rechtsprechung
- Heft 20 (Seite 917-964)
- 2012