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Zitiert in:
- WM
- 2012
- Heft 21 (Seite 965-1012)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Zur fehlenden Übertragung einer im Servitutenbuch einer württembergischen Gemeinde eingetragenen Dienstbarkeit auf ein neu angelegtes Grundbuchblatt; zum Außerkrafttreten von landesrechtlichen Vorschriften, die von der Grundbuchordnung abweichen
- Zur ausreichenden Bezeichnung eines einzutragenden Rechts in einem Urteil über die Bewilligung der Eintragung dieses Rechts in das Grundbuch
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 21 (Seite 965-1012)
- 2012