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Zitiert in:
- WM
- 2012
- Heft 25 (Seite 1157-1212)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Zur Auslegung von Art. 63 AEUV und 65 AEUV
- Zur „richtlinienkonformen“ Auslegung von § 5 Abs. 2 HWiG (Ausschluss einer Widerrufsmöglichkeit bei Realkrediten unvereinbar mit der Haustürgeschäfterichtlinie; Erstreckung der einschränkenden Auslegung auf Personalkredite)
- Zur Prospekthaftung von Gründungsgesellschaftern gegenüber dem über einen Treuhänder beitretenden Anleger; zur rechtlichen Kontrolle von haftungsbeschränkenden Klauseln im Gesellschaftsvertrag von Publikumsgesellschaften
- Nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge keine Wahrscheinlichkeit eines Zinssatzes von 4 % auf Geldanlagen
- Zur Unwirksamkeit einer Klausel, welche die Sparkasse berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn die Sparkasse in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet, frei
- Zur Wiederholungsgefahr im Hinblick auf eine vom BGH für unwirksam erklärte Klausel in AGB einer Sparkasse zu Festsetzung und Ausweis der Entgelte
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Sonstiges
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Rechtsprechung
- Heft 25 (Seite 1157-1212)
- 2012