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Zitiert in:
- WM
- 2012
- Heft 34 (Seite 1605-1648)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Zur Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gegen eine Gesellschaft, deren satzungsmäßiger Sitz in Spanien liegt, deren einzige wirtschaftliche Tätigkeit darin besteht, eine Immobilie in Deutschland zu unterhalten
- Unzulässigkeit einer während des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts von einem Gesellschafter gegen einen Gesellschaftsgläubiger erhobenen Klage auf Feststellung, diesem nicht persönlich zu haften
- Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn das Gericht einen nach Beschlussfassung, aber vor Herausgabe des nicht verkündeten Beschlusses eingegangenen Schriftsatz unberücksichtigt lässt
- Zum Wegfall des Rechtsschutzinteresses an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wenn die Forderung des antragstellenden Sozialversicherungsträgers erfüllt wird
- Zu den Voraussetzungen einer Versagung der Bestätigung des Insolvenzplans
- Keine Beschwerde gegen die Anordnung des Insolvenzgerichts, ein Sachverständigengutachten zum Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners zu erheben
- Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für eine Insolvenzanfechtung, wenn ein Dritter anstelle des Arbeitgebers die geschuldete Arbeitsvergütung entrichtet
- Anfechtungsrelevanter Vornahmezeitpunkt bei Jahre zurückliegender Pfändung einer künftigen Forderung und Zahlung innerhalb der Dreimonatsfrist des § 131 InsO
- Wettbewerbsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 34 (Seite 1605-1648)
- 2012