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Zitiert in:
- WM
- 2012
- Heft 45 (Seite 2125-2172)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Zur Frage, ob der Eigentümer einer Liegenschaft, die im allgemeinen Sprachgebrauch mit dem bürgerlichen Namen einer Familie bezeichnet wird, diese Bezeichnung ungeachtet der Zustimmung der Namensträger für die Liegenschaft verwenden darf
- Zur Rechtmäßigkeit eines von einem Hotelbetreiber ausgesprochenen Hausverbots
- Zur Unbeachtlichkeit einer nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars unauffällig in das Gesamtbild eingefügten Entgeltklausel
- Rechtsprechung
- Heft 45 (Seite 2125-2172)
- 2012