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Zitiert in:
- WM
- 2012
- Heft 48 (Seite 2261-2304)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Zur Haftung von Gesellschaftern eines Immobilienfonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für vor ihrem Beitritt aufgenommene Gesellschaftsdarlehen
- Zur Frage des Schutzes von Daten Dritter (hier: Behördenmitarbeiter und Mitarbeiter Verfahrensbeteiligter) nach § 99 VwGO
- Keine Änderung der Anleihebedingungen im Hinblick auf die Anwendbarkeit des SchVG 2009 durch Mehrheitsbeschluss der Gläubiger einer vor dem 5. August 2009 im Ausland ausgegebenen Schuldverschreibung nach deutschem Recht (Pfleiderer, Pfeiderer I)
- Zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung auf den Kündigungszeitpunkt
- Wegen § 675f Abs. 4 Satz 1 BGB keine Aufrechterhaltung der Rechtsprechung des BGH (WM 1993, 2237) zur nur eingeschränkten Zulässigkeit eines Buchungspostenentgelts bei Girokonten
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Rechtsprechung
- Heft 48 (Seite 2261-2304)
- 2012