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WM 2013 Heft 31, 1472
BGH: Unterbrechung rechtshängiger Verfahren, wenn dem Schuldner im Eröffnungsverfahren hinsichtlich der von ihm geführten Aktiv- und Passivprozesse ein Verfügungsverbot auferlegt und der vorläufige Verwalter ermächtigt wird, Aktiv- und Passivprozesse des Schuldners zu führen
Versäumnisurteil vom 16.05.2013 - IX ZR 332/12