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WM 2013 Heft 33, 1571
BGH: Zur Frage, wann eine gelieferte Ware den Anforderungen an den gewöhnlichen Gebrauch im Sinne von Art. 35 Abs. 2 Buchst. a CISG gerecht wird; zu der im UN-Kaufrechtsübereinkommen nicht ausdrücklich geregelten Frage, wie Fallgestaltungen zu behandeln sind, in denen die Vertragsparteien zum entstandenen Schaden unabhängig voneinander durch jeweils eigenständige Pflichtverletzungen beigetragen haben
Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 100/11