- WM
- 2013
- Heft 48 (Seite 2241-2288)
- Rechtsprechung
- Gesellschaftsrecht
- BGH: Ein nicht am Vermögen, wohl aber ganz überwiegend am Gewinn und Verlust der Schuldnerin beteiligter stiller Gesellschafter als Normadressat des § 32a Abs. 3 Satz 1 GmbHG a.F.; zur böslichen Handlungsweise eines solchen Gesellschafters, der bei Empfan
- BGH: Keine Verpflichtung des Gesellschafters einer KG, der eine Drittgläubigerforderung gegen einen Mitgesellschafter geltend macht, zunächst die Gesellschaft in Anspruch zu nehmen
- Gesellschaftsrecht
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