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WM 2013 Heft 49, 2319
BGH: Zur Frage, ob der Eigentümer eine Einrede, die ihm gegen einen früheren Gläubiger zustand, auch dem neuen Gläubiger entgegenhalten kann; zur Verpflichtung des Berufungsgerichts zur erneuten Beweiserhebung, wenn die Tatsachenfeststellung der Vorinstanz fehlerhaft war
Urteil vom 25.10.2013 - V ZR 147/12