Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
WM 2013 Heft 50, 2386
BGH: Zur Auslegung eines unter Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel über ein automatisiertes Buchungs- oder Bestellsystem an ein Unternehmen gerichteten Angebots und einer korrespondierenden Willenserklärung des Unternehmens; kein Beförderungsvertrag, wenn der Fluggast trotz des Hinweises, dass eine Namensänderung nach erfolgter Buchung nicht mehr möglich ist, den Namen des Fluggastes als noch unbekannt bezeichnet
Urteil vom 16.10.2012 - X ZR 37/12