- WM
- 2013
- Heft 10 (Seite 441-488)
- Rechtsprechung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zur Beachtung des sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes bei dem Vorbehalt in der Teilungserklärung, nachträglich Sondernutzungsrechte an Flächen des Gemeinschaftseigentums zu begründen
- BGH: Zur Frage, wann ein einzelner Wohnungseigentümer die Abberufung des Verwalters verlangen kann
- BGH: Zur Frage, wem die vollständige Erneuerung der Fenster obliegt, wenn die Gemeinschaftsordnung die Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster mit Ausnahme des Außenanstrichs dem Sondereigentum zuweist
- BGH: Keine Berechtigung der Wohnungseigentümer, Beitragsrückstände eines Wohnungseigentümers erneut zu beschließen
- BGH: Zur Notwendigkeit eines mehrjährigen Sanierungsplans für die Sanierung eines Altbaus; zur Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Vergabe eines Winterdienstes
- BGH: Zur Ausübung des Stimmrechts eines Wohnungseigentümers durch mehrere Bevollmächtigte und zur Handhabung einer Regelung, wonach die Gültigkeit der Beschlüsse der Gemeinschaft von der Unterzeichnung des Protokolls durch zwei Wohnungseigentümer abhängig
- BGH: Keine Vermehrung der Stimmrechte durch nachträgliche Aufteilung eines Wohnungseigentums und Verkauf an verschiedene Dritte
- BGH: Zur Frage, wann ein Erwerber von Wohnungseigentum, der den Erwerbsvertrag vor Entstehen der Wohnungseigentümergemeinschaft abschließt, als werdender Wohnungseigentümer anzusehen ist; zur gesamtschuldnerischen Haftung des im Grundbuch eingetragenen Ve
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- 2013