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Zitiert in:
- WM
- 2013
- Heft 11 (Seite 489-536)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Zur Auslegung des in einem Urteil enthaltenen Zinsausspruchs „8 % Zinsen über dem Basiszinssatz“ durch den Gerichtsvollzieher
- BGH: Zur Anfechtbarkeit der Befriedigung von Altverbindlichkeiten im Eröffnungsverfahren mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
- BGH: Zahlung derselben Quote auf die Gerichtskosten und die festgesetzte Vergütung des Insolvenzverwalters, wenn die Insolvenzmasse bei gewährter Kostenstundung nicht ausreicht
- BGH: Zum Anspruch auf Rückzahlung der vom Schuldner geleisteten Anzahlung, wenn der Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Grundstückskäufers die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnt und der Verkäufer das Grundstück aussondert
- BGH: Festsetzung von Vergütung und Auslagen des (vorläufigen) Insolvenzverwalters gegen die Staatskasse in Höhe der Mindestvergütung im Falle der Verfahrenskostenstundung bei unzureichender Masse
- BGH: Keine Anfechtung der Entscheidung des Insolvenzgerichts, den Schuldner im Eröffnungsverfahren nach Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung nicht zur Begründung von Masseverbindlichkeiten zu ermächtigen, mit der sofortigen Beschwerde
- BGH: Kein sekundärer Vergütungsanspruch des Verwalters oder Treuhänders gegen die Staatskasse ohne Verfahrenskostenstundung für den jeweiligen Verfahrensabschnitt
- BGH: Zu den Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen öffentlichen Bekanntgabe des Verteilungsverzeichnisses
- BGH: Zur Frage, wann die Forderung eines Schuldners, gegen die ein Gläubiger die Aufrechnung erklärt, werthaltig wird
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 11 (Seite 489-536)
- 2013