-
Zitiert in:
- WM
- 2013
- Heft 11 (Seite 489-536)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Kein arglistiges Verschweigen eines Mangels, wenn der Verkäufer einen Hinweis unterlässt, dass er sich über die Ursache der sichtbaren Symptome eines Mangels nicht sicher sei
- BGH: Hemmung der Verjährung auch dann, wenn am 1.1.2002 aufgrund eines dem Antragsgegner zugestellten Antrags ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet und noch nicht beendet war
- BGH: Zur Zuordnung eines Sondernutzungsrechts zu einem Miteigentumsanteil an einer Wohnungseigentumseinheit
- BGH: Zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers vom Mangel i.S.d. § 442 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn der Käufer das Angebot für einen Grundstückskaufvertrag macht, das von dem Verkäufer in getrennter Urkunde angenommen wird
- BGH: Zu den Rechten des Käufers, wenn der Verkäufer eines in der DDR belegenen Grundstücks von seiner Eigentumsverschaffungspflicht frei geworden ist, weil die Auflassung nach der Grundstücksverkehrsordnung nicht genehmigungsfähig war
- Rechtsprechung
- Heft 11 (Seite 489-536)
- 2013