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Zitiert in:
- WM
- 2013
- Heft 18 (Seite 821-864)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Zur Rechtsstellung des Inhabers eines Zwischenrechts, der Rechte ablösen will, die erst nach der Eintragung seines Rechts in das Grundbuch Rangänderungen erfahren haben
- BGH: Kein Verlust der Befugnis des Schuldners zur Ausübung des Leistungsverweigerungsrechts nach § 320 BGB, wenn die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners über sein Vermögen nach § 80 Abs. 1 InsO auf den Insolvenzverwalter übergegangen ist
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 18 (Seite 821-864)
- 2013