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Zitiert in:
- WM
- 2013
- Heft 19 (Seite 865-908)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zur Frage, ob derjenige, der im Rahmen eines „Schenkkreises“ unter Einschaltung einer Übermittlungsperson eine „Schenkung“ leistet, von dieser Übermittlungsperson die Rückzahlung des Schenkungsbetrags verlangen kann
- BGH: Zur Frage, ob der Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 Abs. 1 BGB voraussetzt, dass die Pflichtteilsberechtigung bereits im Zeitpunkt der Schenkung bestand
- BGH: Zur Auslegung des Begriffs des "Hinterlassenen" i.S.d. § 2309 Alt. 2 BGB
- BGH: Zu den erbrechtlichen Verhältnissen eines ohne Hinterlassen einer letztwilligen Verfügung in Deutschland verstorbenen türkischen Staatsangehörigen gemäß Deutsch-Türkischem Konsularvertrag
- BGH: Zur Unwirksamkeit einer Regelung in einem notariellen Testament, dass der Notar die Person des Testamentsvollstreckers bestimmen soll
- BGH: Zur Ermächtigung eines Miterben zur Einziehung einer Nachlassforderung
- BGH: Zur Beurteilung, ob die Übertragung eines Grundstücks durch einen Ehegatten sein Vermögen im Ganzen betrifft, wenn er ein dingliches Wohnrecht behält
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 19 (Seite 865-908)
- 2013