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Zitiert in:
- WM
- 2013
- Heft 22 (Seite 1005-1048)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Unpfändbarkeit der Auskunfts- und Einsichtsansprüche nach § 51a GmbHG
- BGH: Versagung der Restschuldbefreiung wegen einer Insolvenzstraftat nach Durchführung des Schlusstermins, in der Wohlverhaltensperiode und vor Abschluss des Insolvenzverfahrens nur, wenn die Verurteilung spätestens zum Schlusstermin bzw. bis zum Ende der
- BGH: Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht des Insolvenzgerichts, wenn der Gläubiger einen Grund glaubhaft gemacht hat, der die Versagung der Restschuldbefreiung rechtfertigt
- BGH: Zur Glaubhaftmachung eines Eröffnungsgrundes, wenn der Gläubiger nach Ausgleich seiner Forderung im Eröffnungsverfahren seinen Antrag weiterverfolgen will
- BGH: Keine Rechtswirkung im Zweitverfahren, wenn das Anfechtungsrecht des Verwalters in einem ersten Konkurs-, Gesamtvollstreckungs- oder Insolvenzverfahren verfristet oder verjährt ist
- BGH: Beschwerderecht des Schuldners gegen Überleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens in ein Regelinsolvenzverfahren; kein Beschwerderecht des Gläubigers gegen Eröffnung des Verfahrens auf Eigenantrag des Schuldners als Verbraucherinsolvenz
- BGH: Zum Besitzrecht des Insolvenzschuldners, wenn ein absonderungsberechtigter Gläubiger im Wege der Zwangsverwaltung in weiterhin selbstgenutztes Wohneigentum vollstreckt; zur Befugnis des Insolvenzverwalters, die Inbesitznahme des Wohneigentums für die
- BGH: Zur Unwirksamkeit von Vorausverfügungen nach Ablauf der in § 110 Abs. 1 InsO genannten Frist
- BGH: Zur Vorsatzanfechtung gegenüber einem Versicherungsmakler als zweiten Leistungsmittler
- Rechtsprechung
- Heft 22 (Seite 1005-1048)
- 2013