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Zitiert in:
- WM
- 2013
- Heft 24 (Seite 1101-1144)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zu den Rechtsfolgen, wenn der Auftraggeber in einem öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen den Zuschlag auf das Angebot des Bieters unter Herausnahme einzelner Leistungen erteilt, ohne dass dies in der Ausschreibung so vorgesehen ist; zu de
- BGH: Zur Verpflichtung der Auftraggeber, die Vergabeunterlagen eindeutig zu formulieren; zur Verpflichtung des Bieters, seine vorgesehenen Nachunternehmer schon zum Ende der Angebotsfrist namhaft zu machen
- BGH: Kein Anspruch des potenziellen Bieters gegen den öffentlichen Auftraggeber darauf, die Verwendung bestimmter Vergabebedingungen in künftigen Vergabeverfahren zu unterlassen
- BGH: Zur Rechtsscheinhaftung eines Dritten, der bei einem unternehmensbezogenen Rechtsgeschäft den Anschein erweckt, er sei Mitinhaber des Unternehmens
- Rechtsprechung
- Heft 24 (Seite 1101-1144)
- 2013