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Zitiert in:
- WM
- 2013
- Heft 32 (Seite 1485-1532)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Kein Anerkenntnis im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB, wenn ein Unternehmer eine Mängelbeseitigung vornimmt, seine Verpflichtung dazu aber bestreitet
- BGH: Kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 410 BGB, wenn eine anderweitige Inanspruchnahme des Schuldners durch den Zedenten nach Lage des Falles ausgeschlossen ist
- BGH: Zur Fälligkeit des Anspruchs des Nachunternehmers auf Zahlung des ihm zustehenden Werklohns, wenn zwischen dem Auftraggeber und dem Hauptunternehmer ein Rechtsstreit über eine vom Nachunternehmer verschuldete Vertragsstrafe schwebt
- BGH: Zum Recht des Bestellers, ohne vorherige Fristsetzung Schadensersatz statt der Leistung zu beanspruchen, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung zu Recht als unverhältnismäßig verweigert hat; zur Prüfung der Unverhältnismäßigkeit des Nacherfüllungsauf
- Rechtsprechung
- Heft 32 (Seite 1485-1532)
- 2013