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Zitiert in:
- WM
- 2013
- Heft 35 (Seite 1625-1680)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- BGH: Zur Überlassungsunwürdigkeit der Gesellschaft im Sinn der Rechtsprechungsregeln zum Eigenkapitalersatzrecht, wenn ihr ein anderer als der Gesellschafter angesichts ihrer finanziellen Verhältnisse den Gegenstand nicht zur Nutzung als Mieter oder Pächt
- BGH: Zur Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH aus § 43 Abs. 2 GmbHG für den Schaden der Kommanditgesellschaft, wenn die wesentliche Aufgabe der GmbH in der Führung der Geschäfte dieser KG bestand
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 35 (Seite 1625-1680)
- 2013