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Zitiert in:
- WM
- 2013
- Heft 41 (Seite 1925-1964)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zur Kompetenz der Wohnungseigentümer, die Aufnahme eines Kredits zur Deckung des Finanzbedarfs der Wohnungseigentümergemeinschaft zu beschließen oder den Wohnungseigentümern eine gesamtschuldnerische Haftung durch Mehrheitsbeschluss aufzubürden
- BGH: Zur Frage, ob die Zustimmung des Verwalters zu der Veräußerung von Wohnungseigentum über die Zeit seiner Bestellung hinaus wirk
- BGH: Zur Frage, ob eine bauliche Maßnahme, die eine optische Veränderung der Wohnungseigentumsanlage bewirkt, eine Gebrauchswerterhöhung darstellt und durch qualifizierte Mehrheit beschlossen werden kann oder ob sie als nachteilige bauliche Maßnahme der Z
- BGH: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Eingangsbereich einer Wohnungseigentumsanlage mit einer Videokamera überwacht werden darf
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 41 (Seite 1925-1964)
- 2013