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Zitiert in:
- WM
- 2013
- Heft 49 (Seite 2289-2336)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- BGH: Zur Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf eine mehrgliedrige stille Gesellschaft, bei der die Kapitalanleger, die sich mit einer Vermögenseinlage als stille Gesellschafter beteiligen, einer aus allen stillen Gesellschaftern und d
- BGH: Zur Länge der Bindungsfrist, innerhalb derer ein Vertragsangebot angenommen werden muss
- BGH: Zur Frage, ob der Eigentümer eine Einrede, die ihm gegen einen früheren Gläubiger zustand, auch dem neuen Gläubiger entgegenhalten kann; zur Verpflichtung des Berufungsgerichts zur erneuten Beweiserhebung, wenn die Tatsachenfeststellung der Vorinstan
- BGH: Zum Begriff der Sittenwidrigkeit; bloße Mitwirkung an einer Verletzung vertraglicher Treuepflichten nicht sittenwidrig; zur Annahme bedingten Vorsatzes
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Rechtsprechung
- Heft 49 (Seite 2289-2336)
- 2013