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Zitiert in:
- WM
- 2013
- Heft 49 (Seite 2289-2336)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Zu den Anforderungen an die zivilprozessuale Hinweispflicht gemäß § 139 ZPO im Verfahren nach dem Zwangsversteigerungsgesetz
- BGH: Zu den Rechten der Beteiligten, wenn eine Eigentumswohnung versteigert worden ist, die deren Mieter an einen weiteren Endmieter vermietet hatte (insbesondere zu dem Sonderkündigungsrecht des Erstehers nach § 57a ZVG)
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 49 (Seite 2289-2336)
- 2013