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Zitiert in:
- WM
- 2013
- Heft 50 (Seite 2337-2392)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- BGH: Zur Rechtsbeschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung in Kostenfestsetzungssachen in Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; keine Gebührenerhöhung für den gemeinsamen Vertreter der Antragsberechtigten, die nicht selbst Antragsteller sind,
- BGH: Zum Umfang des Auskunftsrechts des Aktionärs in der Hauptversammlung; zur Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelung mit der Aktionärsrechterichtlinie
- OLG München: Zur Frage, ob eine bedingte Kapitalerhöhung gegen noch zu begebende Wandelschuldverschreibungen die Eintragung des Beschlusses über die bedingte Kapitalerhöhung die Vorlegung der Sacheinlageverträge und des Sachprüfungsberichts erfordert
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 50 (Seite 2337-2392)
- 2013