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Zitiert in:
- WM
- 2013
- Heft 50 (Seite 2337-2392)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zur Unwirksamkeit der in § 23 Abs. 2 der Satzung der VBL getroffenen Regelung zur Berechnung des beim Ausscheiden eines Beteiligten zu zahlenden Gegenwerts
- BGH: Zur Nichtigkeit eines Vertrages, der die Erbringung von Schwarzarbeit zum Gegenstand hat
- BGH: Zur Auslegung eines unter Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel über ein automatisiertes Buchungs- oder Bestellsystem an ein Unternehmen gerichteten Angebots und einer korrespondierenden Willenserklärung des Unternehmens; kein Beförderungsvertr
- BGH: Zur Frage, wann eine Weigerung, den Fluggast zu befördern, angenommen werden kann
- BGH: Keine Ausgleichszahlung wegen Ausfalls eines Fluges bei einem durch Vogelschlag verursachten Turbinenschaden; zum Begriff der außergewöhnlichen Umstände, die einer Ausgleichszahlung entgegenstehen
- Rechtsprechung
- Heft 50 (Seite 2337-2392)
- 2013