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Zitiert in:
- WM
- 2013
- Heft 7 (Seite 293-340)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- BGH: Zur Anwendbarkeit der Geschäftschancenlehre auf den geschäftsführenden Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft; keine Durchsetzungssperre für einen auf Naturalrestitution gerichteten Schadensersatzanspruch der Gesellschaft gegen den ausgeschiedenen Ges
- BGH: Zum Anspruch der Anteilsinhaber eines übertragenden Rechtsträgers auf Beteiligung an der vom übernehmenden Rechtsträger an seine Aktionäre ausgeschütteten Dividende, wenn sich die Eintragung der Verschmelzung verzögert hat
- BGH: Zur Darlegungs- und Beweislast des Sozialversicherungsträgers für den Vorsatz des beklagten Geschäftsführers bei Ansprüchen wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen aus § 823 Abs. 2 BGB, § 266a Abs. 1 StGB
- OLG München: Einreichung von Gesellschafterliste durch Notar, der nur das Angebot, nicht auch die Annahme der Abtretung beurkundet hat
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Rechtsprechung
- Heft 7 (Seite 293-340)
- 2013