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Zitiert in:
- WM
- 2013
- Heft 7 (Seite 293-340)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Keine Verpflichtung des die gepfändete Forderung nicht als begründet anerkennenden Drittschuldners, den Vollstreckungsgläubiger auf eine aufrechenbare Gegenforderung hinzuweisen
- BGH: Zur Begründung des Gerichtsstands des Vermögens, wenn der Schuldner, über dessen Vermögen im Inland das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, Ruhegeldansprüche gegen einen im Inland ansässigen Drittschuldner hat; zur Insolvenzanfechtung der Abtretung kü
- Rechtsprechung
- Heft 7 (Seite 293-340)
- 2013