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Zitiert in:
- WM
- 2013
- Heft 9 (Seite 393-440)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Wettbewerbsrecht
- BGH: Zur Begründung der Wiederholungsgefahr bei der Prüfung von Klauseln, die ein Unternehmen verwendet hat, dessen Rechtsträger nach Maßgabe des Umwandlungsgesetzes auf einen anderen Rechtsträger verschmolzen wird
- Kammergericht: Kein lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei fehlender Angabe eines Vertretungsberechtigten im Impressum einer Kapitalgesellschaft
- Rechtsprechung
- Heft 9 (Seite 393-440)
- 2013