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WM 2014 Heft 23, 1100
BGH: Zur Unwirksamkeit einer Klausel in einer Warenkreditversicherung, welche bestimmt, dass nach Beendigung des einen bestimmten Kunden betreffenden Versicherungsschutzes sämtliche beim Versicherungsnehmer eingehenden Zahlungen dieses Kunden in Ansehung des Versicherungsverhältnisses auf die jeweils älteste offene Forderung des Versicherungsnehmers gegenüber dem Kunden anzurechnen sind
Urteil vom 22.01.2014 - IV ZR 343/12