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WM 2014 Heft 24, 1139
BGH: Zur Zulässigkeit einer Androhung von Ordnungsmitteln nach § 890 Abs. 2 ZPO, wenn der Schuldner im Prozessvergleich für den Fall einer Verletzung der Unterlassungspflicht eine Vertragsstrafe versprochen hat; Verstoß gegen die Unterlassungspflicht keine Voraussetzung für Antrag auf Androhung von Ordnungsmitteln
Beschluss vom 03.04.2014 - I ZB 3/12