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WM 2014 Heft 24, 1143
BGH: Grundsätzlich keine Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses als Störer auf Unterlassung, wenn volljährige Familienangehörige den ihnen zur Nutzung überlassenen Anschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen; keine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten; zur sekundären Darlegungslast des Anschluss­inhabers in einem solchen Fall
Urteil vom 08.01.2014 - I ZR 169/12