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WM 2014 Heft 24, 1146
BGH: Bloße Abrufbarkeit einer Widerrufsbelehrung auf einer gewöhnlichen Webseite keine formgerechte Mitteilung der Widerrufsbelehrung an den Verbraucher; zur Unwirksamkeit einer vom Unternehmer in einem Online-Anmeldeformular vorgegebenen, vom Kunden (Verbraucher) bei der Anmeldung zwingend durch Anklicken mit einem Häkchen im Kontrollkasten zu versehenden Bestätigung über die Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung; zum Einwand unzulässiger Rechtsausübung bei einer solchen unwirksamen Bestätigung
Urteil vom 15.05.2014 - III ZR 368/13