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WM 2014 Heft 31, 1477
OLG Nürnberg: Unwirksamkeit von Nr. 26 der AGB einer Sparkasse, die die beschränkte Kündigungsmöglichkeit des Kunden bei einem Girokonto auf Guthabenbasis, das unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 BaySpkO eröffnet worden ist, verschleiert (hier: Untersagung ordentlicher Kündigung im Fall „zwingender gesetzlicher Vorschriften“)
Urteil vom 29.04.2014 - 3 U 2038/13