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WM 2014 Heft 31, 1479
BGH: Zur Haftung des Geschäftsführers für unlautere Wettbewerbshandlungen der von ihm vertretenen Gesellschaft bei einer Beteiligung durch positives Tun oder unter Verletzung einer nach allgemeinen Grundsätzen des Deliktsrechts begründeten Garantenstellung oder aufgrund einer eigenen wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht
Urteil vom 18.06.2014 - I ZR 242/12