WM 2014 Heft 36, 1731
BGH: Zur Abgrenzung von (als verbindlich angesehenen) Allgemeinen Geschäftsbedingungen von (unverbindlichen) Bitten, Empfehlungen oder Hinweisen; zur Einordnung zwischen Leasinggesellschaft und Vertragshändlern verbindlich vereinbarter formularmäßiger „Abwicklungsrichtlinien für das Leasinggeschäft“ als Rahmenvereinbarung zur Begründung eines Dauerschuldverhältnisses eigener Art; zur Kontrollfreiheit einer dem Vertragshändler in einem Rahmenvertrag mit der Leasinggesellschaft formularmäßig auferlegten Verpflichtung als Hauptleistungsabrede, Leasingfahrzeuge nach Ablauf des Leasingvertrags zu einem vorab festgelegten Restwert zurückzukaufen
Urteil vom 09.04.2014 - VIII ZR 404/12