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WM 2014 Heft 41, 1970
BGH: Zur baurechtlich zulässigen Ausnutzung des Erbbaugrundstücks als möglicher Geschäftsgrundlage für das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung eines Erbbaurechtsvertrages; Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Erhöhung der nach dem öffentlich-rechtlichen Bauplanungsrecht zulässigen baulichen Nutzung eines Erbbaugrundstücks in einem von den Parteien nicht erwarteten Umfang
Urteil vom 23.05.2014 - V ZR 208/12