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WM 2014 Heft 41, 1973
BGH: Zur arglistigen Täuschung, wenn Kellerräume als Wohnraum angepriesen werden, obwohl die für eine solche Nutzung erforderliche baurechtliche Genehmigung fehlt oder eine Anzeigepflicht besteht, damit die Baubehörde prüfen kann, ob sie ein Genehmigungsverfahren einleitet; zur Beweislast des Käufers, dass ihn der Verkäufer über einen offenbarungspflichtigen Umstand nicht aufgeklärt hat
Urteil vom 27.06.2014 - V ZR 55/13