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WM 2014 Heft 1, 26
BGH: Zur Frage, was der Schuldner eines Bereicherungsanspruchs wegen rechtsgrundloser Erlangung des Besitzes an einer Sache als Bereicherung herauszugeben hat, wenn die Herausgabe des Gegenstandes unmöglich geworden ist; zum Einwand der Geschäftsunfähigkeit des Schuldners eines Anspruchs aus § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB bei Verfügung über fremdes Geld
Urteil vom 20.11.2013 - XII ZR 19/11