WM 2014 Heft 12, 553
BGH: Zur Abgrenzung der Versicherungsvermittlung von einer Tätigkeit, die ausschließlich darauf gerichtet ist, Kontakte zwischen einem potentiellen Versicherungsnehmer und einem Versicherungsvermittler herzustellen; zur Einordnung eines Handelsunternehmens, das im Rahmen seines Internetauftritts konkrete Versicherungsprodukte bewirbt und den Online-Abschluss von Versicherungsverträgen auf einer Internetseite eines Versicherungsvermittlers ermöglicht, als Versicherungsvermittler
Urteil vom 28.11.2013 - I ZR 7/13