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WM 2014 Heft 19, 890
BGH: Zur verbotenen Marktmanipulation durch Nutzung eines gelegentlichen oder regelmäßigen Zugangs zu traditionellen oder elektronischen Medien durch Kundgabe einer Stellungnahme oder eines Gerüchts zu einem Finanzinstrument oder dessen Emittenten ohne Offenbarung eines bestehenden Interessenkonflikts bei gemeinschaftlichem Handeln; zur Offenlegungspflicht von Finanzanalysten, die nicht mit mehr als fünf Prozent an der betroffenen Gesellschaft beteiligt sind
Beschluss vom 04.12.2013 - 1 StR 106/13