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WM 2014 Heft 19, 900
BGH: Keine Zurechnung des Wissens eines Vertreters des Gläubigers von den Anspruch begründenden Umständen im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, wenn der Anspruch mit einem gegen den Vertreter zu richtenden Anspruch in einem so engen Zusammenhang steht, dass die Befürchtung besteht, der Vertreter werde nicht zu einer sachgerechten Verfolgung des Anspruchs beitragen
Urteil vom 23.01.2014 - III ZR 436/12