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WM 2014 Heft 20, 947
LG München I: Zur Pflicht eines Vorstands, das Unternehmen so zu organisieren und zu beaufsichtigen, dass keine Gesetzesverstöße wie Schmiergeldzahlungen an Amtsträger eines ausländischen Staates oder an ausländische Privatpersonen erfolgen (hier insbesondere System „schwarzer Kassen“), zur Frage, ob die Einrichtung eines funktionierenden Compliance-Systems zur Gesamtverantwortung des Vorstands gehört, zum Verjährungsbeginn bei Pflichtverletzung von Vorstand durch Unterlassen sowie zum Begriff der Verhandlungen im Sinne von § 203 BGB
Urteil vom 10.12.2013 - 5HK O 1387/10